Übertritt ans KKG

StDin Rosalia Mittermeier
Übertrittscoach am KKG
Email: beratungslehrkraft(at)koenig-karlmann-gymnasium.de
Raum F 130 (Beratungsraum, 1. Stock)
Dienstag von 11:30 Uhr bis 12:15 Uhr
Bei allen Fragen rund den Übertritt Ihres Kindes vereinbaren Sie über das Sekretariat oder per E-Mail einen Termin mit mir!
So geht die Anmeldung im Jahr 2023
Aktuell planen wir mit einer persönlichen Anmeldung des Kindes in der Schule und einer vorgeschalteten Online-Anmeldung über das Anmeldeportal.
Wir empfehlen dringend die vorgeschaltete Online-Anmeldung. Hier werden Sie auf unserer Anmeldeplattform bequem durch die Anmeldung geleitet. Bei der persönlichen Anmeldung in der Schule bleibt dann mehr Zeit für persönliche Fragen Ihrerseits.
Derzeitige Termin-Planung:
Dienstag, 14.03.23, 19.00 Uhr:
Vorstellungsabend zum Übertritt
Samstag, 18.03.23,
Tag der offenen Tür
Ab Erhalt des Übertrittszeugnisses (Dienstag, 2. Mai 2023):
Online-Voranmeldung
Montag, 8.05.2023, bis Donnerstag, 11.05.2023,
jeweils 14.00 Uhr bis 17.15 Uhr
sowie
Freitag, 12.05.2023, 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr:
(Präsenz-)Anmeldung an der Schule
(Elternteil und Schüler/in)
Übertrittsbedingungen
Probeunterricht
Was hat mein Kind vom Besuch eines Gymnasiums?
- Mit dem Abitur stehen alle Wege offen, sowohl national als auch international.
- Das allgemeine Abitur berechtigt zum Studium
- an jeder deutschen Universität
- in jeglicher Fachrichtung
- im Studium haben Gymnasiasten haben die besten Erfolgsaussichten.
- Es bietet eine gute Grundlage für jeden Beruf.
- Optimale individuelle Entfaltungsmöglichkeiten
- verschiedene Zweige
- Vielzahl von Wahlfächern
- Individuelle Förderangebote
- Das Gymnasium vermittelt
- vertiefte allgemeine Bildung
- fundierte Kenntnisse in 2 – 4 Fremdsprachen
- umfassende Fähigkeiten und Fertigkeiten für Studium und Beruf
Warum ist mein Kind am Gymnasium gut aufgehoben?
- Das Gymnasium knüpft nahtlos an die Grundschule an und führt behutsam an die neue Schulart heran.
- Es bietet als einzige Schulart einen 9-jährigen Bildungsgang an und gibt Ihrem Kind neun Jahre Zeit
- für die Entfaltung seiner Persönlichkeit = Erziehungsauftrag der Schule
- für die Vermittlung von Wissen und Kompetenzen = Bildungsauftrag der Schule.